If music is your core message ...
17.10.2024 | Speakers Corner
Der denkwürdige Auftritt von Donald Trump bei einer Wahlkampfveranstaltung in Oaks, Pennsylvania diesen Montag, 14. Oktober, bei dem er ca. 30 Minuten Songs spielen ließ und dazu ... ähem ... tanzte, dieser Auftritt wirft für den Kommunikationsberater zumindest zwei Fragen auf:
Welchen Einfluss hat die Playlist von Donald Trump auf den Ausgang der Wahl in den USA?
Wenn Trumps Beispiel im Wahlkampf Schule macht - gemeinsam Musik hören statt Fragen zu beantworten - dann ist die Musikauswahl sicherlich von großer Bedeutung. Da amerikanische Wahlkampfmanager:innen normalerweise nichts dem Zufall überlassen, kann davon auszugehen sein, dass die Beliebtheit der Songs und Interpreten bei der eigenen Zielgruppe im Vorfeld genauestens recherchiert wurde. Und sicherlich müssen auch die Botschaften der Songs zum Image und Wahlprogramm des Kandidaten passen. Oder handelt es sich doch "nur" um Trumps Lieblingssongs? Nicht auszuschließen.
Was aber, wenn die Künstler sich gar nicht für den Kandidaten erwärmen können und er deren Songs ungefragt abspielt? Das führt zu Frage zwei :
Darf Donald Trump Künstler:innen und deren Songs bei Wahlkampfauftritten nutzen?
Donald Trump wäre nicht Donald Trump, wenn er die Künstler:innen im Vorfeld um Erlaubnis bitten würde. Und so haben etwa schon Rihanna, Adele, Neil Young, Bruce Springsteen, Phil Collins und die Angehörigen von Sinéad O'Connor gegen das unerlaubte Abspielen ihrer Musik Protest eingelegt auf Social Media und in Interviews. Aber wie sieht es rechtlich aus?
Viele Musiker:innen haben für ihre Urheberrechte Verträge mit sogenannten „Performance Rights Organisations“ abgeschlossen, in Deutschland wäre dies beispielsweise die Gema. Bei diesen Organisationen kann sich das Kampagnenteam oder auch die Veranstaltungsorte die Erlaubnis einholen oder Pauschallizenzen bei den Organisationen erwerben. Laut einem aktuellen Beitrag im Deutschlandfunk, bieten die „Performance Rights Organisations“ Musiker:innen in jüngerer Zeit aber auch Opt-Out-Klauseln für die politische Nutzung ihrer Songs an: Wenn sie nicht möchten, dass zum Beispiel Donald Trump ihre Musik im Wahlkampf abspielt, können sie ihm die Lizenz also verweigern oder auch wieder entziehen.
Größter Hebel im Wahlkampf dürfte aber laut den Beobachter:innen des amerikanischen Wahlkampfes ohnehin die direkte Wahlempfehlung der reichweitenstärksten Künstler:innen sein und so kann man orakeln: Musik alleine entscheidet vielleicht nicht die Wahl ... aber Musiker:innen vielleicht schon. Vielleicht.